|
Beide Begriffe werden sicherlich auch in den nächsten Jahren noch
gebraucht, obwohl sie in der weltweit gültigen Klassifikation der
Krankheiten (ICD) nicht mehr auftauchen. Im heutigen Sprachgebrauch ist
vielmehr von einer neurotischen, affektiven oder wahnhaften Störung die
Rede. Eine Krankheit als Störung zu bezeichnen, ist für uns eher
ungewohnt. Es wird einige Zeit dauern, bis wir uns daran gewöhnt haben.
Einen Vorteil hat diese Sichtweise allerdings: Anders als bei dem
Krankheitsbegriff muß nicht mehr bestimmt
werden, ob und ab wann jemand als krank anzusehen ist. Das mag auch dazu beitragen, zwecks
Klärung eher das Gespräch mit dem Psychiater zu suchen.
|
| |
Unter einer Neurose versteht die Tiefenpsychologie eine seelische
Störung, die auf unbefriedigend verarbeitete Erlebnisse, z.B. in der Kindheit,
zurückzuführen ist. Sie hat ihren Ursprung in der eigenen Vergangenheit. Schwierige
Beziehungen, denen ein Kind oder auch ein Erwachsener ausgesetzt ist, aber auch negative
Erfahrungen vielfältiger Art, können bekanntlich krankmachen. Typisch für eine Neurose
ist dabei, dass sich die Krankheitszeichen oft erst Jahre später zeigen. Überwiegend
beginnt sie zwischen dem 20. und 50. Lebensjahr, oft im Rahmen aktueller Konflikte und
Belastungen, so dass der Zusammenhang mit der eigentlichen Ursache nicht ohne weiteres
deutlich wird. Aus der Sicht der Lerntheorie, die für die Verhaltenstherapie wegweisend
ist, handelt es sich bei neurotischen Symptomen um gelernte Fehlverhaltensweisen, die wie
jedes andere Verhalten auch durch Lernprozesse erworben werden. Menschen mit einer
Spinnenphobie haben aus medizinischer Sicht eine Neurose bzw. neurotische Störung,
fühlen sich aber selten so krank, daß sie sich deswegen in Behandlung begeben. Das gilt
auch für jene, die unter Platz- oder Höhenangst leiden. Schon anders sieht es aus bei
denen, die eine stärkere Angst spüren, sich nicht mehr unter Leute trauen, unter einer
Depression leiden oder zwanghaft ihr Tun kontrollieren müssen. Wer gar hypochondrisch
reagiert, sich also sehr mit seinem Körper und vermeintlichen schweren Krankheiten
beschäftigt, sucht in der Regel sogar bereitwillig seinen Arzt auf. Eine Neurose wird in
der Regel nach ihrem Hauptsymptom näher benannt. Unter Berücksichtigung des heutigen
Sprachgebrauchs gibt es u.a. eine phobische Störung, eine Angststörung, Zwangsstörung
oder dissoziative Störung, die früher als Hysterie bezeichnet wurde. Bei näherer
Betrachtung findet man oft auch Verstimmungszustände, Selbstunsicherheit, Gehemmtheit
oder eine verminderte Leistungsfähigkeit. Erhöhter Pulsschlag und Blutdruck oder
Durchfall können vorkommen und lassen sich auf Angst oder innere Spannung zurückführen.
Eine körperliche Ursache hierfür findet man in der Regel nicht. Hält eine Neurose an
oder hindert sie den Betroffenen an der Lebensentfaltung, sollte eine Behandlung erfolgen.
Am effektivsten ist die Psychotherapie. Ambulant wird sie vor allem von Ärzten oder
Psychologen angeboten. Bei schwerer Erkrankung kommt auch eine stationäre Behandlung in
Betracht.
|
| |
Mit Psychose ist immer eine schwere seelische Störung gemeint, wobei der
Begriff noch keinen Rückschluss auf die Ursache zuläßt. Sind nachweisbare
Veränderungen im Körper erkennbar, die zur Krankheit geführt haben, sprechen wir von
einer organischen oder körperlich begründbaren Psychose. Beispiele sind die Verwirrtheit
und Demenz bei der Alzheimerkrankheit oder bei Hirndurchblutungsstörungen, also
Erkrankungen mit Abbau von Gehirngewebe. Auch das Koma oder eine Bewußtseinstrübung nach
einer Hirnschädigung, z.B. durch einen Unfall, Hirnblutung oder Herzinfarkt, sind schwere
psychische Störungen im Sinne einer organischen Psychose. Gleiches gilt für
vorübergehende Zustände, z.B. das Delir beim Alkoholkranken oder die Halluzinationen
infolge Drogenkonsums. Es gibt aber auch Psychosen, die als endogen (von innen kommend)
bezeichnet werden. Als Ursachen werden vermutet u.a. eine angeborene Veranlagung sowie
Störungen des Stoffwechsels oder der Überträgerstoffe zwischen den Nervenzellen. Anders
als die Neurosen, lassen sich diese Krankheiten nicht so ohne weiteres auf eigene
schwierige Lebenserfahrungen oder besondere Lernprozesse zurückführen. Zu diesen
Psychosen zählen die Schizophrenie und die affektive Psychose, besser bekannt als
manisch-depressive Erkrankung. Angst, Kontaktstörungen oder eingeschränkte
Leistungsfähigkeit sind auch bei einer Psychose häufig vorhanden. Wichtiger für die
Diagnose sind jedoch andere Symptome, z.B. ausgeprägte Antriebs- und Gefühlsstörungen,
Sinnestäuschungen, Wahnerlebnisse oder erhebliche Gedächtnis- und
Orientierungsstörungen. Bei Halluzinationen und Wahn werden Dinge oder Personen gesehen,
gehört, gefühlt oder vermutet, die für die Umwelt nicht existieren. In diesem Fall ist
der Bezug zur Realität deutlich beeinträchtigt oder ganz aufgehoben. Auch bei einer
Depression kann das Gefühlsleben oder der Antrieb so sehr in Mitleidenschaft gezogen
werden, dass weitgehende Handlungsunfähigkeit einsetzt. Umgekehrt gibt es in der Manie
Zustände von überschießender Aktivität, in denen der Betroffene die Kontrolle über
sich selbst verliert. Ähnliches gilt auch z.B. für die Unruhe im Verwirrtheitszustand.
Solche Symptome oder Verhaltensweisen, die mit einer entsprechenden Veränderung
gegenüber der Realität einhergehen, werden als psychotisch bezeichnet. Wenn und solange
eine Psychose so stark ausgeprägt ist, ist die Fähigkeit zur Lebensbewältigung
erheblich gestört. Häufig ist dann eine Verständigung mit dem Betroffenen über seinen
veränderten Zustand nicht möglich. Bei Anzeichen für eine Psychose sollte möglichst
rasch eine ambulante oder stationäre Behandlung erfolgen.
|
| |
Die
psychiatrische Untersuchung
Nicht wenige
Menschen haben immer noch Ängste, Vorurteile oder falsche Vorstellungen von dem, was beim
Psychiater bzw. Nervenarzt auf sie zukommt. Diejenigen allerdings, die schon einmal den
Weg zu ihm gefunden haben, äußern häufig, sie wären besser eher dorthin gegangen.
Erfreulicherweise stellt eine Untersuchung oder Behandlung beim Psychiater für viele
Menschen heute keine beängstigende oder zu verheimlichende Situation mehr da. Wie jedem
Arzt geht es auch dem Psychiater darum, möglichst rasch eine vertrauensvolle Atmosphäre
zwischen sich und dem Patienten herzustellen. Im Rahmen der Untersuchung wendet sich der
Psychiater stets mehreren Ebenen des Menschen zu. Neben dem allgemeinen körperlichen
Befund interessieren in diesem Fach besonders der neurologische und der psychische Befund.
Eine wichtige Rolle spielt auch die Erfassung der sozialen Bindungen des Patienten.
Wesentliche Elemente bei einer psychiatrischen Untersuchung sind Anamnese, Exploration und
psychischer Befund. Reichen diese Informationen für eine Diagnose noch nicht aus, werden
evtl. weitere Untersuchungen wie EEG (Messung der Hirnströme), CT (Computertomographie),
Tests, Laboruntersuchungen u.a. veranlaßt.
 |
| |
| Anamnese
Beginn, Anzeichen und Verlauf einer Erkrankung werden in der
Anamnese erfaßt. Soweit möglich, gibt der Patient selbst hierüber Auskunft
(Eigenanamnese). Oft sind diese Angaben auch ausreichend. Bei einer psychischen Krankheit
ist aber häufiger als in der sonstigen Medizin die Fähigkeit
eingeschränkt, gezielt Auskunft über sich und seine Krankheit zu geben. Dann ist eine
Fremdanamnese sehr hilfreich, z.B. durch Angehörige oder Betreuer. Bei erstmaligem
Kontakt ist die Anamnese meist wesentlich umfangreicher als z.B. bei einer
Wiedervorstellung oder -aufnahme nach einigen Monaten. Der Umfang richtet sich u.a. nach
Alter des Patienten, Dauer der Erkrankung, bisheriger Diagnostik und Therapie sowie dem
Behandlungsziel. Angesprochen wird auch das Vorkommen psychischer Krankheiten in der
Familie des Patienten. In der Sozialanamnese geht es um den familiären und beruflichen
Hintergrund sowie die aktuelle soziale Situation.
 |
| |
Exploration
Die Exploration bildet das Hauptelement der psychiatrischen
Untersuchung. Hierunter versteht man die eingehende Befragung des Patienten, die nach
Möglichkeit in ruhiger und ungestörter Atmosphäre stattfindet. Im Vordergrund steht die
Erlebnisweise des Betroffenen, z.B. seine Interessen, Probleme, Stimmungslage, Gedanken,
Erinnerungen und Wahrnehmungen. Aus den Antworten und der Art und Weise, wie der Patient
selbst die Dinge erlebt, sieht und darüber berichtet, ergeben sich Hinweise auf evtl.
psychische Veränderungen. Diese stimmen vielfach überein mit den Angaben in der
Anamnese, weshalb die Exploration auch oft gleichzeitig mit der Anamnese erfolgt. Bei
Vorliegen psychischer Veränderungen ergibt sich dann die Frage nach deren Krankheitswert,
nach der zutreffenden Diagnose und einer möglichen Behandlung.
 |
| |
| Psychischer
Befund
Die aktuelle seelische Verfassung
des Patienten, die sich aus der Exploration und dem Eindruck des Arztes ergibt, wird im
psychischen Befund zusammengefaßt.
Hier werden sowohl unauffällige als auch krankhafte
Befunde aufgeführt, die sich auf die unterschiedlichen seelischen Bereiche beziehen, z.B.
Bewußtseinslage, Orientierung, Gedächtnis, Stimmung, Kontaktfähigkeit, Antrieb, Denken
und Wahrnehmung. Dementsprechend finden sich Symptome wie Müdigkeit, Gedächtnisstörung,
Depression, Unruhe, Wahngedanken oder Halluzinationen im psychischen Befund wieder.
 |
| |
Die
Pille
Die
Pille ist ein gängiger Begriff für ein bewährtes Verhütungsmittel. Dass
sie etwas verhüten sollen, gilt für viele Medikamente meist geht es allerdings um
gesundheitliche Beschwerden. Daneben spielen Medikamente eine große Rolle bei der
Behandlung von Krankheiten. Beide Aspekte, die Vorbeugung und die Linderung bzw. Heilung
gelten auch für die Psychopharmaka. Dabei gibt es kaum eine andere Medikamentengruppe,
die so negativ beurteilt und kontrovers diskutiert wird. Wenn Psychopharmaka
verallgemeinert als bittere Pillen oder chemische Keule bezeichnet
werden, geht es weniger um ihre Wirkung als vielmehr um einen Teil ihrer möglichen
Nebenwirkungen. Doch was sind eigentlich Psychopharmaka? Sind sie schädlich? Besteht ihr
schlechter Ruf zu Recht? Die Erfahrung zeigt, dass viele Menschen bei diesem Thema
mitreden, aber die Kenntnisse oft nur oberflächlich, von Vorurteilen und seltener von
eigenen Erfahrungen geprägt sind. Psychopharmaka sind Arzneimittel mit einer Wirkung auf
das Gehirn. Im Vordergrund steht eine Beeinflussung seelischer Vorgänge, also der Psyche.
Biologisch gesehen, beeinflussen sie in der Regel im Gehirn die Wirkung von
Neurotransmittern, im Körper hergestellter Überträgersubstanzen, die zur Weitergabe von
Informationen von Zelle zu Zelle unentbehrlich sind. Handelte es sich früher vor allem um
pflanzliche Psychopharmaka, so spielen seit etwa 50 Jahren chemisch hergestellte
Medikamente die größere Rolle. Neue Psychopharmaka unterscheiden sich von den älteren
Präparaten in erster Linie durch eine gezieltere Beeinflussung von krankhaften
Veränderungen und eine bessere Verträglichkeit. Die Nebenwirkungen sind nicht so häufig
und in der Regel nicht so schlimm, wie allgemein behauptet wird. Da es sehr große
Unterschiede in ihrer Wirkungsweise gibt, werden die Psychopharmaka in mehrere Gruppen
unterteilt.
 |
| |
| Antidepressiva
Antidepressiva beeinflussen die Stimmung positiv und werden daher
auch als Stimmungsaufheller bezeichnet. Unter ihnen gibt es einige, die
beruhigend und angstlösend wirken, andere Mittel wirken eher aktivierend. Viele Menschen
mit Zwangssymptomen, Depressionen, Ängsten, sowie Schlafstörungen profitieren von der
Behandlung mit Antidepressiva. Darüber hinaus sind sie bei Unruhezuständen und
chronischen Schmerzen wirksam. Allerdings sind diese Medikamente wie auch die übrigen
Psychopharmaka keine Allheilmittel. Oft bedarf es weiterer Unterstützung für die
Betroffenen, z.B. durch Gespräche oder andere Behandlungsmaßnahmen. Während die
beruhigende Wirkung von Antidepressiva rasch einsetzt, kommt die stimmungsaufhellende und
depressionslösende Wirkung erst nach etwa 10-14 Tagen zum Tragen. Bringt ein Medikament
nicht den gewünschten Erfolg, wird auf ein anderes Antidepressivum umgestellt oder eine
Kombinationsbehandlung durchgeführt. Bei erreichter Besserung ist oft eine
längerfristige Einnahme erforderlich, um einen Rückfall zu verhindern. Die Gefahr einer
Abhängigkeit besteht nicht. Soweit Nebenwirkungen auftreten, beeinträchtigen sie die
Betroffenen nur selten so stark, dass das Medikament gewechselt werden muss.
 |
| |
| Neuroleptika
Neuroleptika haben hauptsächlich eine antipsychotische Wirkung:
Krankheitssymptome wie Halluzinationen, Wahn, krankhaftes Misstrauen und bestimmte
Störungen des Denkvermögens werden positiv beeinflusst. Ziel ist eine Beseitigung dieser
bei Psychosen auftretenden Symptome, die einen massiven Einbruch in das Erleben der
Wirklichkeit bedeuten, doch ist manchmal nur eine Krankheitsabschwächung erreichbar.
Viele Neuroleptika wirken auch beruhigend (sedierend), und werden deshalb bei
Unruhe- und Erregungszuständen eingesetzt. Im Unterschied zu den anderen Psychopharmaka
gibt es einige Neuroleptika, deren Wirkung über mehrere Tage oder Wochen anhält, wenn
sie als Depotspritze verabreicht werden. Gerade bei Psychosen stellt eine langfristige
Behandlung mit Neuroleptika den besten Schutz vor Wiedererkrankung dar. Eine Abhängigkeit
ist nicht zu befürchten. Ein Problem sind zweifellos die Nebenwirkungen vieler
Neuroleptika, die mitunter schon bei niedriger Dosis auftreten, vor allem unterschiedliche
Bewegungsstörungen (extrapyramidal-motorische Symptome, EPS). Über eine Dosisreduktion,
Umstellung auf andere Neuroleptika oder zusätzliche Medikamente, mit denen diese
Nebenwirkungen gemildert werden, kann in der Regel die Behandlung fortgesetzt werden.
 |
| |
| Tranquilizer
Folgt man der Übersetzung ins Deutsche, sind die Tranquilizer die
eigentlichen Beruhigungsmittel. Sie weisen nicht nur eine beruhigende, sondern auch eine
angstlösende und schlaffördernde Wirkung auf. Da Tranquilizer keine depressionslösende
und keine antipsychotische Wirkung besitzen, können sie bei Depressionen und Psychosen
allein nicht viel ausrichten. Allerdings kommt es bei diesen Erkrankungen wie bei vielen
anderen psychischen Störungen häufiger zu Angst, innerer Unruhe, Anspannung oder
Schlafstörungen. Dies führt dazu, dass Tranquilizer zu den oft verordneten Medikamenten
in Deutschland gehören. Problematisch ist bei dieser insgesamt gut verträglichen
Medikamentengruppe, dass hier das Risiko besteht, medikamentenabhängig zu werden. Nach
Möglichkeit sollen diese Medikamente daher nur über einen kurzen Zeitraum eingenommen
werden. Als Alternativen bieten sich andere Methoden zur Entspannung an, u.a. das Autogene
Training oder die Progressive Muskelentspannung.
 |
| |
| Schlafmittel
(Hypnotika)
Einige Tranquilizer, aber auch
Antidepressiva und Neuroleptika, werden zudem als Schlafmittel (Hypnotika) benutzt, wobei
ihr müdemachender Effekt ausgenutzt wird. Es gibt aber daneben einige Medikamente, die
ausschließlich als Schlafmittel eingesetzt werden. Kritisch ist anzumerken, dass viele
Menschen nicht bereit sind, auf ein Schlafmittel zu verzichten, obwohl deren Wirkung
bereits nach wenigen Wochen deutlich nachlässt. Probleme für die Fahrtüchtigkeit, aber
auch die allgemeine Leistungsfähigkeit, können sich ergeben, wenn ein Medikament auch
noch am nächsten Morgen wirkt, was aber für alle Psychopharmaka mit einer beruhigenden
Wirkung gilt.
 |
| |
| Nootropika
Auch die gut verträglichen Nootropika gehören im weiteren Sinne
zu den Psychopharmaka. Es sind aktivierend wirkende Medikamente, die bei zahlreichen
Hirnerkrankungen eingesetzt werden, wenn Konzentrationsstörungen, Gedächtnisschwäche,
gestörte Orientierungsfähigkeit und andere sog. kognitive Symptome vorliegen.
 |
| |
| Antidementiva
Speziell zur Behandlung der Alzheimerkrankheit gibt es inzwischen
Antidementiva, die eine Verbesserung der Hirnfunktion bewirken können, ohne aber auf
Dauer den Verlauf der Krankheit aufhalten zu können.
 |
| |
| Aufputschmittel
und andere Medikamente Die oft missbräuchlich eingenommenen
Aufputschmittel haben nur eine begrenzte medizinische Indikation und werden auch teilweise
zu den Psychopharmaka gezählt. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer Medikamente, die
ebenfalls auf das Gehirn einwirken, aber nicht mehr als Psychopharmaka gelten, z. B. die
meisten Antiepileptika, Parkinsonmittel oder Schmerzmittel. Fragen Sie Ihren Arzt! Mit den
heutigen Psychopharmaka kann vielen Menschen gut geholfen werden. Dennoch müssen nicht
alle Krankheiten, Symptome und Beschwerden medikamentös behandelt werden. Stets ist zu
prüfen, ob nicht auf andere Weise seelische Beschwerden gelindert oder behoben werden
können. Im übrigen gilt: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, aber nicht nur zu Risiken
und Nebenwirkungen, sondern ruhig auch zu den Wirkungen der Psychopharmaka. Und lassen Sie
sich von der Packungsbeilage nicht zu sehr abschrecken.
 |
| |
Psychiater
Psychotherapeut
Neurologe
Nervenarzt
Waren Sie schon einmal beim
Psychiater? Oder einem Psychotherapeuten? Vielleicht bei einem Neurologen oder Nervenarzt?
Wurde Ihnen schon ein Gespräch mit einem Psychologen vorgeschlagen? Die Reihe der
möglichen Ansprechpartner (und natürlich auch Ansprechpartnerinnen) bei seelischen
Störungen und Erkrankungen lässt sich fortsetzen. Praxisschilder von Ärzten und
Psychologen, Wegweiser von Kliniken und Berichte in den Medien spiegeln eine Vielfalt
wider, die es vor einigen Jahren noch nicht gab. Früher fand man die Menschen mit diesen
Berufen vor allem in Großstädten und Großkrankenhäusern. Es ist nicht zuletzt der 1975
beschlossenen Psychiatriereform zu verdanken, dass der Weg zum Psychiater und den anderen
Berufsgruppen einfacher geworden ist. Heute existieren psychiatrische, psychologische und
psychotherapeutische Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten in vielen Orten und
Einrichtungen, auch auf dem Land. Erfreulicherweise ist ihre Akzeptanz deutlich gestiegen,
wie eine oft kaum zu bewältigende Nachfrage zeigt. Parallel zu dieser Entwicklung ist es
aber auch zu einer Spezialisierung von Ärzten, Diplom-Psychologen und Diplom-Pädagogen
gekommen. Dies erschwert den Überblick. Mit welchem Problem gehe ich zu wem? Wer findet
die Ursache(n) heraus, wo wird mir am besten geholfen? Dieser kleine, auf jeden Fall
unvollständige Wegweiser soll zur Orientierung beitragen. Unter den psychiatrisch
ausgerichteten Fachärzten spielen der Psychiater, Neurologe oder Nervenarzt die größte
Rolle. Nach dem für alle Ärzte gleichen Studium haben sie sich über mehrere Jahre
spezialisiert, z. B. als Assistenzärzte in psychiatrischen und neurologischen Kliniken.
Die Weiterbildung zum Nervenarzt (auch Arzt für Nervenheilkunde) Nervenheilkunde) dauert
heute mindestens sechs Jahre. Zu seinen Aufgaben, die von der Ärztekammer festgelegt
worden sind, gehören die Diagnostik, Prävention, nichtoperative Therapie und
Rehabilitation bei neurologischen sowie bei psychischen Erkrankungen und Störungen. Damit
kommt zum Ausdruck, dass der Nervenarzt mehr ein Allround-Mann ist. Im
Praxisalltag konzentrieren sich die meisten Nervenärzte aber mehr auf die Neurologie oder
mehr auf die Psychiatrie und Psychotherapie.
 |
| |
| Psychiater
und Neurologen
Eindeutig spezialisiert
sind von Anfang an die Psychiater und die Neurologen. Der Psychiater kümmert sich um die
Gesamtheit psychischer Störungen, von A wie Abhängigkeit über Demenz, Depression,
neurotische Erkrankungen, Schizophrenie bis Z wie Zwangsgedanken. Bei vielen dieser
Krankheitsbilder lassen sich keine Veränderungen am Organ Gehirn feststellen.
Erkrankungen wie die Alzheimerkrankheit gehen aber mit deutlichen Veränderungen am Gehirn
einher. Soweit bei Hirnerkrankungen die psychischen Veränderungen dominieren, wird der
Psychiater (oder Nervenarzt) die erste Anlaufstelle sein. Für die jüngsten und jungen
Patienten gibt es schon lange den Kinder- und Jugendpsychiater. An vielen Orten gibt es
auch schon den Gerontopsychiater, der seinen Schwerpunkt in der Untersuchung und
Behandlung älterer Menschen mit psychischen Störungen sieht. Beim Neurologen (oder
Nervenarzt) stehen die Erkrankungen am Nervensystem selbst, also an Gehirn, Rückenmark,
den peripheren Nerven, dem vegetativen Nervensystem und auch der Muskulatur im
Vordergrund. Beispiele sind Epilepsie, Hirnhautentzündungen, Lähmungen oder
Gefühlsveränderungen z.B. durch Muskel- oder Nervenschädigung, Multiple Sklerose,
Parkinsonkrankheit oder Schlaganfälle. Wegen der vielfachen Überschneidung von
neurologischer und psychischer Symptomatik sind sowohl Neurologen als auch Psychiater im
jeweils anderen Fachgebiet ausgebildet, wenn auch nicht so intensiv wie der Nervenarzt.
 |
| |
| Psychotherapie
Einen großen Aufschwung hat in den letzten Jahren die
Psychotherapie erlebt. Hierunter versteht man eine Behandlung mit seelischen, d. h.
psychologischen Mitteln. Sie kommt heute zum Einsatz bei vielen psychischen Erkrankungen,
aber auch psychosomatischen Leiden und kann z. B. als autogenes Training auch vorbeugend
angewandt werden. Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, systemische oder
Familientherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse kennzeichnen die Methoden, mit
denen der jeweilige Psychotherapeut vorrangig arbeitet. Im Unterschied zu den vorher
genannten Fachärzten muss ein Psychotherapeut kein Arzt sein. Viele Diplom-Psychologen
und Diplom-Pädagogen sind, auch in unseren Kliniken, als Psychotherapeuten tätig. Sie
sind nach langer Diskussion endlich von den Krankenkassen anerkannt worden. Somit können
sie wie Ärzte selbstständig in Praxen arbeiten und von den Patienten direkt oder mit
Überweisung aufgesucht werden. Unter den Ärzten haben sich viele Psychiater und
Nervenärzte zum Psychotherapeuten weitergebildet, bei den Anfängern gehört
die Psychotherapie gleich mit dazu.
 |
| |
| Allgemeinmediziner,
Internisten oder Orthopäden
Aber auch
Ärzte anderer Fachrichtungen, z. B. Allgemeinmediziner, Internisten oder Orthopäden
können die Zusatzbezeichnung Psychotherapie erwerben, um ihren psychosomatisch erkrankten
Patienten besser helfen zu können. Der Spezialist im engeren Sinne unter den Ärzten ist
der Arzt für psychotherapeutische Medizin. Einen deutlichen Kontrast zu den bisher
aufgeführten Berufsgruppen bildet der Neurochirurg. Öfter liegt die Ursache der
psychischen oder neurologischen Störungen in Durchblutungsstörungen, Tumoren,
Verletzungen oder anderen Veränderungen von Gehirn, Rückenmark oder Nerven. Manchmal ist
nur durch eine Operation Abhilfe möglich, die meist in Fachkliniken oder -abteilungen
durchgeführt wird. Wer kann am besten helfen? Und wo ist Hilfe zu finden? Fragen Sie
Ihren Arzt, vielleicht auch den Apotheker. Suchen Sie in den Gelben Seiten
oder im Internet. Oder melden Sie sich direkt bei den oben genannten Fachleuten in den
Praxen, Institutsambulanzen oder Kliniken. Es ist gut, wenn dieser kleine Wegweiser Ihnen
zum richtigen Weg verhilft, aber noch besser, wenn Sie einen solchen Wegweiser gar nicht
benötigen.
 |
| |
Freiwillig
in die Psychiatrie
Wer in ein Krankenhaus eingewiesen wird, nimmt dies in der Regel
als notwendig hin, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen zur Genesung oder Besserung.
Bei der Anmeldung oder Aufnahme gibt man dann seine Zustimmung im Behandlungsvertrag. Und
bei einem Notfall mit einer Bewusstseinsstörung wird von den Beteiligten unterstellt,
dass auch der Betroffene mit der Einweisung einverstanden ist. Lehnt aber ein Mensch eine
ihm vorgeschlagene ambulante Untersuchung oder Behandlung oder die Einweisung ins
Krankenhaus ab, so ist das sein gutes Recht, nämlich das auf Selbstbestimmung. Das Risiko
einer gesundheitlichen Verschlechterung ist dann aber auch von dieser Person allein zu
tragen. Nicht so einfach verhalt sich das bei einer psychischen Störung. In den
überwiegenden Fallen ist auch hier das Krankheitsgefühl oder ein Leidensdruck vorhanden,
aus dem sich die Bereitschaft zu einer Abklärung bis hin zu einer Behandlung ergibt.
Allerdings kann die sog. Krankheitseinsicht gerade infolge der psychischen Veränderungen
beeinträchtigt oder aufgehoben sein. Dann ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen Für
eine Untersuchung und Behandlung gegen den Willen der betroffenen Person vorliegen.
Letztlich kommt es nur in wenigen Fallen zu einer Zwangseinweisung. Diese Patienten sind
in der Anfangszeit ihres Klinikaufenthaltes dann häufig häufig auf einer geschlossenen
Station. Erst vor diesem Hintergrund von Zwangseinweisungen und geschlossenen Stationen
lässt sich erklären, dass dem Aspekt der Freiwilligkeit in der Psychiatrie ein
besonderer Stellenwert zukommt und es wünschenswert ist, dass ein möglichst hoher Anteil
von Betroffenen auf freiwilliger Basis behandelt wird. Ein Blick in die Vergangenheit
zeigt, dass es früher viel mehr Zwangseinweisungen in die psychiatrischen Krankenhäuser
gegeben hat. Das hing mit der öffentlichen Meinung über die Psychiatrie und über die
oft vom Wohnort weit entfernten Kliniken zusammen, in denen es überwiegend geschlossene
Stationen gab. Inzwischen wird die Psychiatrie und Psychotherapie wesentlich besser
akzeptiert. Durch eine Vielzahl niedergelassener Psychiater, Nervenärzte und
Psychotherapeuten und die erreichte Öffnung und Gemeindenähe von psychiatrischen
Fachkliniken und -abteilungen ist die Distanz geringer geworden. So machen heute viel mehr
Menschen Menschen Erfahrungen mit diesem Fachgebiet und nutzen es freiwillig. Dies ist aus
psychiatrischer Sicht natürlich wünschenswert, macht die Zusammenarbeit zwischen Patient
und Behandler einfacher und tragt zu einem besseren Behandlungserfolg bei.

|
| |
| Was heißt
Unterbringung
Wenn im Erkrankungsfall die
Zustimmung zu einer freiwilligen Behandlung nicht besteht, kann dennoch nur unter
bestimmten Bedingungen eine so genannte Zwangseinweisung in die Psychiatrie erfolgen. Die
Voraussetzungen hierfür sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt, wobei aus juristischer
Sicht von einer Unterbringung die Rede ist. Unabhängig von der gesetzlichen Grundlage,
auf der eine solche Unterbringung stattfindet, ist immer gefordert, dass eine richterliche
Überprüfung vorgenommen wird. Somit ist gewährleistet, dass niemand in die Psychiatrie
abgeschoben wird.
 |
| |
| Patientenvollmacht
Die Vorbeugung bezüglich vieler Erkrankungen spielt heute eine
immer größere Rolle. Eine andere Form der Vorbeugung ist das rechtzeitige und
schriftliche Abfassen von Vorstellungen, wie im Fall einer Erkrankung mit dem Betroffenen
umgegangen werden soll, wenn er selbst sich dazu nicht verständig oder gar nicht äußern
kann. Das gilt auch und gerade für psychische Störungen. Begriffe wie Vorsorgevollmacht
und Patiententestament sind heute vielen bekannt, doch zeigt der Alltag, dass erst wenige
Menschen tatsächlich eine solche Verfügung erstellt haben. Der Vorteil einer solchen
Vollmacht ist, dass der eigene Wille weitaus besser zum Tragen kommen kann und eine Person
des eigenen Vertrauens bestimmt wird, die im Krankheitsfall darauf achtet, dass die
eigenen Vorstellungen berücksichtigt werden. Dabei sollte so konkret wie möglich
beschrieben werden, was im Krankheitsfall zu tun ist. Ist hierbei eine Unterbringung in
einer geschlossenen psychiatrischen Station nicht zu umgehen, benötigt der
Bevollmächtigte allerdings die Genehmigung des zuständigen Amtsgerichtes. Die Erstellung
einer entsprechenden Patientenvollmacht ist zwar ohne besondere Formalitäten möglich,
doch ist es sinnvoller, sich damit an Fachleute wie einen Notar zu wenden.
 |
| |
| Betreuung
Psychische Krankheiten können dazu führen, dass es nicht mehr
gelingt, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dies kann sich auf alltägliche, auf
berufliche und finanzielle, aber auch auf gesundheitliche Aspekte beziehen. Dann kann es
sinnvoll oder notwendig sein, dem Betroffenen einen Betreuer zur Seite zu stellen. Dessen
Aufgabenkreis wird von einem Amtsrichter festgelegt. Soweit es dem Betreuten möglich ist,
bei den Entscheidungen bezüglich seiner eigenen Person mitzuwirken, hat der Betreuer
darauf Rücksicht zu nehmen. Dies ist einer der großen Unterschiede zur früher üblichen
Entmündigung.
Gehört zur Betreuung der Aufgabenkreis der
Gesundheitsfürsorge, so ist damit die Begleitung des erkrankten Menschen bei seiner
Behandlung gemeint. Im Bereich der Psychiatrie kann sich dabei die Notwendigkeit ergeben,
dass eine stationäre Behandlung des Betroffenen in einer psychiatrischen Klinik
erforderlich ist. Ist dieser damit nicht einverstanden, kann der Betreuer dennoch die
Unterbringung in der Psychiatrie veranlassen, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen
gegeben sind. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) legt hierzu fest, dass eine solche
Unterbringung nur erlaubt ist, wenn aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen
oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, dass der Betreute sich selbst tötet oder
erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt. Ein weiterer Grund für eine solche
Unterbringung ist, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff
ohne diese Unterbringung nicht möglich ist mangels Krankheitseinsicht. Der Betreuer
selbst kann zwar eine sofortige Unterbringung vornehmen, muss sich diese aber immer und
unverzüglich vom Amtsgericht genehmigen lassen. Wenn die Voraussetzungen für die
Unterbringung nicht mehr vorliegen, ist der Betreffende aus dem Krankenhaus zu entlassen,
es sei denn, er bleibt nun noch auf freiwilliger Basis. Bei länger dauernden, schweren
psychischen Störungen sollte über die Einrichtung einer Betreuung nachgedacht werden,
vor allem, wenn keine entsprechende Patientenvollmacht vorliegt. Nicht wenige psychische
Krankheiten führen dazu, dass zeitweise oder auch dauerhaft, wie zum Beispiel bei einer
Demenz, eigene Angelegenheiten nicht geregelt werden können. Eine Betreuung kann beim
Amtsgericht beantragt werden. Der Betreuer soll möglichst aus dem familiären Umfeld oder
Bekanntenkreis kommen. Seine Entscheidungen hat er zum Wohle des Betreuten zu treffen, das
heißt auch an den Wünschen des Betreuten zu orientieren.
 |
| |
| PsychKG
In jedem Bundesland gibt es ein Gesetz, in dem die Unterbringung
in einer psychiatrischen Klinik geregelt ist, wenn die bisher genannten Möglichkeiten
nicht realisierbar sind. Das PsychKG von Nordrhein-Westfalen (Gesetz über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten) nennt mehrere Bedingungen, die erfüllt sein
müssen, damit eine solche Unterbringung überhaupt erst möglich ist. So muss zunächst
einmal eine psychische Störung vorhanden sein. Durch krankheitsbedingtes Verhalten muss
außerdem eine erhebliche Selbstgefährdung, also z. B. Suizidgefahr, oder eine erhebliche
Gefährdung bedeutender Rechtsguter anderer bestehen. Diese Gefahr kann sich auf andere
Personen, aber auch auf Sachen und die Umwelt beziehen. Erst wenn diese Gefahren nur noch
durch eine Unterbringung abzuwenden sind, weil z. B. eine freiwillige Behandlung abgelehnt
wird, kann die Unterbringung nach dem PsychKG erfolgen. Hierbei wirken immer das jeweils
zuständige Ordnungsamt und Amtsgericht mit. Außerdem ist eine umgehende fachärztliche
Untersuchung erforderlich. Ist die Gefährdung durch den eingewiesenen Patienten nicht
mehr gegeben, ist der Betroffene wieder aus der Klinik zu entlassen. Die Erfahrung zeigt
allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt oft die Bereitschaft zu einem freiwilligen Bleiben
und weiterer Stabilisierung in der Klinik vorhanden ist. Da die
Unterbringungsvoraussetzungen sehr eng gesteckt sind, ist der Anteil der gemäß PsychKG
in die Psychiatrie eingewiesenen Patienten gering. Im Übrigen geht es im PsychKG nicht
nur um die Unterbringung psychisch Kranker, sondern auch um vorsorgende und nachsorgende
Hilfen für diese Menschen. Damit soll und kann vielfach erreicht werden, dass auf so
eingreifende Maßnahmen wie eine Unterbringung verzichtet werden kann. Und das ist ja für
alle Beteiligten angenehmer.
 |
| |
Berufsgeheimnis
Wer in
eine Beratungsstelle, die Praxis eines Arztes oder Psychologen, in eine Klinik oder auch
zu einem Anwalt kommt, sucht oder benötigt in der Regel Hilfe. Die Frage Was führt
Sie zu uns? hat in einem solchen Zusammenhang wohl jeder schon gehört. Meistens
bringt der Betroffene (oder seine Begleitung: Angehörige, Bevollmächtigte oder Betreuer)
dann seine Beschwerden, Wünsche oder auch seine Befürchtungen vor. Manchmal wird dabei
auch der Wunsch geäußert, man möge niemandem etwas von den Gesprächsinhalten sagen.
Aber selbst wenn dies nicht besonders betont oder versprochen wird, gehen wir in der Regel
davon aus, dass der Aufgesuchte, z. B. der Arzt oder Anwalt, verschwiegen ist, sich also
an seine Schweigepflicht hält. Das Vertrauen auf diese Verschwiegenheit ist sehr wichtig,
hilft es uns doch, sich zu öffnen und vielleicht Dinge zu sagen, über die wir sonst mit
niemandem reden würden. Und das Sich-Öffnen ist nicht nur in der Psychiatrie von großer
Bedeutung, weil es eine der Voraussetzungen dafür ist, dass eine tragfähige tragfähige
Beziehung entsteht. Zur Sicherung dieses Vertrauens gibt es das so genannte
Berufsgeheimnis. Es gilt in der Medizin für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychologen
sowie für Angehörige von Heilberufen, z. B. Kranken- und Altenpfleger und
Arzthelferinnen. Weitere Berufsgruppen sind u. a. Rechtsanwälte, Notare,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Schließlich gilt das Berufsgeheimnis auch für
Ehe-, Erziehungs- und Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen. Dies ergibt sich aus
dem Strafgesetzbuch ($ 203), welches gleichzeitig auch regelt, welche Folgen eine
Verletzung der Schweigepflicht nach sich ziehen kann.
 |
| |
| Ärztliche
Schweigepflicht
Mitunter dauert es
allerdings eine ganze Weile, bis ausreichend Vertrauen hergestellt ist, bis man sich auf
den anderen verlässt und sich auf ihn einlasst. Dies kann sich auch auf die
Schweigepflicht des Arztes beziehen. Vielleicht hat der Betroffene Betroffene in seinem
Leben Erfahrungen machen müssen, dass Mitteilungen, die er im Vertrauen gemacht hat,
weiter gegeben worden sind oder Befunde über ihn in falsche Hände geraten sind.
Gebrochenes Vertrauen ist der Boden, auf dem Misstrauen gesät wird. Das gilt in der
Beziehung zwischen Patient und Arzt, aber auch zwischen Wähler und Gewähltem, Mann und
Frau oder zwischen Kind und Eltern. Die Schweigepflicht des Arztes ist in der
Berufsordnung geregelt (§ 3, Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe):
Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in Ausübung ihres Berufes
anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Und bei einer Verletzung der
Schweigepflicht kann der Arzt nicht nur von einem Strafgericht, sondern auch von seinem
Berufsgericht belangt werden. Doch ist es in der Regel nicht die Angst vor einer Strafe,
die den Arzt zum Schweigen veranlasst, sondern der Wunsch, dem Patienten wirklich ein
vertrauensvoller Partner zu sein.
 |
| |
| Was fällt
alles unter das Berufsgeheimnis?
Grundsätzlich
kann nur das geheim gehalten werden, was nicht sowieso schon bekannt ist. Beispiele
hierfür sind Unfälle oder Verletzungen vor Publikum, also auch vor laufender Kamera, z.
B. bei einem Sportereignis. Aber auch Tatsachen, die im näheren Umfeld des Patienten, z.
B. in seiner Familie, offenkundig und allgemein bekannt sind, fallen nicht unter das
Berufsgeheimnis, soweit sie nur in diesem Kreis besprochen werden. Ansonsten fallt unter
die Schweigepflicht alles, was der Arzt wahrend der Ausübung seines Berufes vom Patienten
und über ihn erfahrt. Damit sind Untersuchungsbefunde, Diagnosen und
Behandlungsmaßnahmen gemeint, aber z.B. auch familiäre oder berufliche Angelegenheiten
des Patienten. Im Übrigen beginnt die Schweigepflicht schon mit dem Namen des
Betroffenen. Das bedeutet auch, dass ein Krankenhaus nicht ohne weiteres mitteilen darf,
welche Personen sich dort befinden. Es kann ja sein, dass der Patient seine Krankheit bzw.
seinen Behandlungsort nicht preisgeben möchte.
 |
| |
| Ausnahmen
von der ärztlichen Schweigepflicht
Wie so
oft im Leben gibt es Ausnahmen, auch von der ärztlichen Schweigepflicht. An erster Stelle
steht die Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten. Er selbst entscheidet
damit, ob und in welchem Umfang andere über seinen Zustand Bescheid erhalten. Manchmal
lässt sich der Arzt diese Zustimmung schriftlich geben, doch ist auch das eine Sache des
Vertrauens. Mitunter erscheint es sinnvoll, die Angehörigen oder andere wichtige
Bezugspersonen über den Krankheitszustand zu informieren und in weitere Überlegungen
einzubeziehen. Vor allem trifft das zu, wenn es bei einer psychischen Störung dazu kommt,
dass die Selbstbestimmung nicht mehr hinreichend wahrgenommen werden kann. Dann wird der
Arzt sich häufig erst einmal an die Angehörigen wenden, um mit ihnen einen Weg zu
suchen, der dem Wohl des Betroffenen entspricht. Zeichnet sich ab, dass der Betroffene
sich krankheitsbedingt über längere Zeit nicht um seine gesundheitlichen Belange
kümmern kann, sollte eine Betreuung eingerichtet werden. Soweit ein Patient durch einen
Bevollmächtigten oder Betreuer bzw. ein Kind durch ein Elternteil vertreten wird, kann
diese Person den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Häufig entscheidet der
Patient z. B. schon beim Abschluss einer Versicherung in der
Schweigepflichtentbindungserklärung oder einer ähnlichen (meist kleingedruckten)
Klausel, dass und in welchem Umfang medizinische Informationen über ihn weiter gegeben
bzw. eingeholt werden können. Auch wer beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis
beantragt, entbindet seine bisherigen Ärzte von der Schweigepflicht, damit seine
Ansprüche überprüft werden können. Die Ärzte sind untereinander in begrenztem Umfang
von der Schweigepflicht befreit, und zwar dann, wenn das Einverständnis des Patienten zur
Weitergabe von Informationen über ihn vorliegt bzw. anzunehmen ist. Üblicherweise trifft
dies auf die gleichzeitig oder nacheinander untersuchenden bzw. behandelnden Ärzte zu.
Ein Beispiel ist die Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt, der Informationen (z. B.
seine Diagnose auf dem Überweisungsschein) an den Facharzt weiter gibt und von diesem
einen Befundbericht erhält. Auch bei der Einweisung ins Krankenhaus bekommt der
einweisende Arzt, und wenn er nicht der Hausarzt ist,
auch dieser, in der Regel einen Entlassungsbericht zugeschickt. Und bei einer Verlegung in
ein anderes Krankenhaus informiert das erste Krankenhaus das zweite und umgekehrt.
Darüber hinaus gibt es einige gesetzliche Bestimmungen, in denen eine Aufhebung der
Schweigepflicht geregelt ist. So sind zB. die Ärzte und Krankenhäuser in gewissem Umfang
verpflichtet, Daten an die Krankenkasse bzw. den Medizinischen Dienst herauszugeben, damit
überprüft werden kann, ob die Untersuchungen und Behandlungen (noch) erforderlich sind.
Kommt es zu einer Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik, muss der einweisende
bzw. behandelnde Arzt gegenüber dem Ordnungsamt bzw. Amtsgericht eine entsprechende
Begründung abgeben. Bei einigen ansteckenden Erkrankungen ist der Verdacht bzw. die
Tatsache der Erkrankung Erkrankung an das Gesundheitsamt zu melden, damit ggf. Maßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden können. Letztlich sind auch beim Ausfüllen
einer Todesbescheinigung medizinische Informationen, z. B. über die Todesursache, an das
Gesundheitsamt abzugeben. Das Übertreten der Schweigepflicht durch den Arzt ist vor allem
dann notwendig, wenn er Kenntnis davon bekommt, dass z. B. eine schwere Straftat
(Totschlag, Mord) geplant wird. Hier geht es eindeutig darum, ein höherwertiges Rechtsgut
zu schützen als die Verschwiegenheit dem Patienten gegenüber. Kommt der Arzt dieser
Pflicht zur Offenbarung nicht nach, droht ihm sogar eine wesentlich höhere Strafe als bei
einer der vorher genannten Verletzungen des Berufsgeheimnisses.
 |
| |
Datenschutz
In den
heutigen Zeiten werden wesentlich mehr Daten gespeichert als früher. Das betrifft
natürlich auch medizinische Daten. Mit Hilfe der elektronischen Medien ist dies
wesentlich vereinfacht (aber auch schlechter kontrollierbar) geworden. Die derzeitig
gebräuchliche Krankenversichertenkarte enthält nur wenige persönliche, aber keine
medizinischen Daten. In naher Zukunft schon soll es aber einen Patientenpass geben, der
dann Informationen über bisherige Krankheiten, Befunde, Behandlungsmaßnahmen und
verordnete Medikamente enthält. An Stelle der bisherigen Dokumentation auf Papier erfolgt
inzwischen zunehmend die Speicherung im Computer, manche träumen gar von einer
papierlosen Krankenakte. Und bereits seit längerem werden viele Abrechnungen von Ärzte
und Kliniken auf elektronischem Weg vorgenommen. Die Einwilligungserklärung zum
Datenschutz ist heute vielfach Bestandteil von Vertragen geworden. Auch der
Behandlungsvertrag im Krankenhaus enthält einen entsprechenden Abschnitt. Damit stimmen
wir zu, dass die jeweils notwendigen Daten sachgerecht, heute meist über die EDV, über
uns gespeichert werden dürfen. Geben wir diese Zustimmung nicht, müssen wir z. B. bei
einer Versicherung damit rechnen, dass es evtl. nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
Nähere Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten und zum Schutz des Bürgers sind im
Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz geregelt.
Fazit: Ärztliche Schweigepflicht und
Datenschutz sind wichtige Bestandteile einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen
Patient und Arzt, sie sind aber auch gesetzlich geregelt. Idealerweise finden Arzt und
Patient den Weg gemeinsam, soviel für sich zu behalten, wie es notwendig ist, aber auch
das weiter zu geben, was dem Wohl des Patienten entspricht. Auf einem solchen Weg gibt es
dann auch keinen Grund für eine Angst vor dem Psychiater
 |
| |
|