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Lichtblicke für die Seele 

 
Keine Angst vor dem Psychiater
Begriffe, Grundwissen
Psychische Störungen, Neurosen und Psychosen

Ist Höhenangst oder die Angst vor Spinnen normal? Oder eine anhaltende Niedergeschlagenheit? Inwieweit stimmen die Gedanken mit der Wirklichkeit überein? Aus welchem Grund kapselt sich ein sonst geselliger Mensch immer mehr ab? Eine klare Antwort gibt es auf derartige Fragen meist nicht. Der Übergang vom normalen seelischen Erleben zur psychischen Krankheit ist fließend. Ab welchem Schweregrad und Zeitpunkt z.B. Angst oder Traurigkeit als pathologisch (krankhaft) anzusehen ist, kann niemand genau definieren.

Abgesehen von plötzlichen Ereignissen, wie einem Unfall mit anschließendem Koma oder Verwirrtheitszustand, entwickeln sich psychische Störungen meist über Stunden, Tage oder Wochen. Manchmal liegt der Auslöser oder Beginn noch viel länger zurück. Oder ist auf Anhieb gar nicht zu erkennen. Und wenn bereits kein Zweifel mehr daran besteht, daß eine psychische Krankheit vorliegt? Vielleicht eine Neurose oder Psychose? Sollte man sich dann an den Psychiater wenden? Oder vielleicht doch schon vorher, um mehr Klarheit zu schaffen?

Zu den häufigen seelischen Störungen gehören Neurosen und Psychosen. Dabei handelt es sich um Sammelbegriffe, hinter denen sich ganz unterschiedliche Symptome und Probleme verbergen können. Nicht selten wird der Begriff Neurose oder Psychose aber auch als Diagnose verwendet, z.B. wenn eine genauere Aussage (noch) nicht möglich oder sinnvoll ist.

Beide Begriffe werden sicherlich auch in den nächsten Jahren noch gebraucht, obwohl sie in der weltweit gültigen Klassifikation der Krankheiten (ICD) nicht mehr auftauchen. Im heutigen Sprachgebrauch ist vielmehr von einer neurotischen, affektiven oder wahnhaften Störung die Rede. Eine Krankheit als Störung zu bezeichnen, ist für uns eher ungewohnt. Es wird einige Zeit dauern, bis wir uns daran gewöhnt haben. Einen Vorteil hat diese Sichtweise allerdings: Anders als bei dem Krankheitsbegriff muß nicht mehr bestimmt werden, ob und ab wann jemand als krank anzusehen ist. Das mag auch dazu beitragen, zwecks Klärung eher das Gespräch mit dem Psychiater zu suchen.
 
Unter einer Neurose versteht die Tiefenpsychologie eine seelische Störung, die auf unbefriedigend verarbeitete Erlebnisse, z.B. in der Kindheit, zurückzuführen ist. Sie hat ihren Ursprung in der eigenen Vergangenheit. Schwierige Beziehungen, denen ein Kind oder auch ein Erwachsener ausgesetzt ist, aber auch negative Erfahrungen vielfältiger Art, können bekanntlich krankmachen. Typisch für eine Neurose ist dabei, dass sich die Krankheitszeichen oft erst Jahre später zeigen. Überwiegend beginnt sie zwischen dem 20. und 50. Lebensjahr, oft im Rahmen aktueller Konflikte und Belastungen, so dass der Zusammenhang mit der eigentlichen Ursache nicht ohne weiteres deutlich wird. Aus der Sicht der Lerntheorie, die für die Verhaltenstherapie wegweisend ist, handelt es sich bei neurotischen Symptomen um gelernte Fehlverhaltensweisen, die wie jedes andere Verhalten auch durch Lernprozesse erworben werden. Menschen mit einer Spinnenphobie haben aus medizinischer Sicht eine Neurose bzw. neurotische Störung, fühlen sich aber selten so krank, daß sie sich deswegen in Behandlung begeben. Das gilt auch für jene, die unter Platz- oder Höhenangst leiden. Schon anders sieht es aus bei denen, die eine stärkere Angst spüren, sich nicht mehr unter Leute trauen, unter einer Depression leiden oder zwanghaft ihr Tun kontrollieren müssen. Wer gar hypochondrisch reagiert, sich also sehr mit seinem Körper und vermeintlichen schweren Krankheiten beschäftigt, sucht in der Regel sogar bereitwillig seinen Arzt auf. Eine Neurose wird in der Regel nach ihrem Hauptsymptom näher benannt. Unter Berücksichtigung des heutigen Sprachgebrauchs gibt es u.a. eine phobische Störung, eine Angststörung, Zwangsstörung oder dissoziative Störung, die früher als Hysterie bezeichnet wurde. Bei näherer Betrachtung findet man oft auch Verstimmungszustände, Selbstunsicherheit, Gehemmtheit oder eine verminderte Leistungsfähigkeit. Erhöhter Pulsschlag und Blutdruck oder Durchfall können vorkommen und lassen sich auf Angst oder innere Spannung zurückführen. Eine körperliche Ursache hierfür findet man in der Regel nicht. Hält eine Neurose an oder hindert sie den Betroffenen an der Lebensentfaltung, sollte eine Behandlung erfolgen. Am effektivsten ist die Psychotherapie. Ambulant wird sie vor allem von Ärzten oder Psychologen angeboten. Bei schwerer Erkrankung kommt auch eine stationäre Behandlung in Betracht.
 
 
Mit Psychose ist immer eine schwere seelische Störung gemeint, wobei der Begriff noch keinen Rückschluss auf die Ursache zuläßt. Sind nachweisbare Veränderungen im Körper erkennbar, die zur Krankheit geführt haben, sprechen wir von einer organischen oder körperlich begründbaren Psychose. Beispiele sind die Verwirrtheit und Demenz bei der Alzheimerkrankheit oder bei Hirndurchblutungsstörungen, also Erkrankungen mit Abbau von Gehirngewebe. Auch das Koma oder eine Bewußtseinstrübung nach einer Hirnschädigung, z.B. durch einen Unfall, Hirnblutung oder Herzinfarkt, sind schwere psychische Störungen im Sinne einer organischen Psychose. Gleiches gilt für vorübergehende Zustände, z.B. das Delir beim Alkoholkranken oder die Halluzinationen infolge Drogenkonsums. Es gibt aber auch Psychosen, die als endogen (von innen kommend) bezeichnet werden. Als Ursachen werden vermutet u.a. eine angeborene Veranlagung sowie Störungen des Stoffwechsels oder der Überträgerstoffe zwischen den Nervenzellen. Anders als die Neurosen, lassen sich diese Krankheiten nicht so ohne weiteres auf eigene schwierige Lebenserfahrungen oder besondere Lernprozesse zurückführen. Zu diesen Psychosen zählen die Schizophrenie und die affektive Psychose, besser bekannt als manisch-depressive Erkrankung. Angst, Kontaktstörungen oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit sind auch bei einer Psychose häufig vorhanden. Wichtiger für die Diagnose sind jedoch andere Symptome, z.B. ausgeprägte Antriebs- und Gefühlsstörungen, Sinnestäuschungen, Wahnerlebnisse oder erhebliche Gedächtnis- und Orientierungsstörungen. Bei Halluzinationen und Wahn werden Dinge oder Personen gesehen, gehört, gefühlt oder vermutet, die für die Umwelt nicht existieren. In diesem Fall ist der Bezug zur Realität deutlich beeinträchtigt oder ganz aufgehoben. Auch bei einer Depression kann das Gefühlsleben oder der Antrieb so sehr in Mitleidenschaft gezogen werden, dass weitgehende Handlungsunfähigkeit einsetzt. Umgekehrt gibt es in der Manie Zustände von überschießender Aktivität, in denen der Betroffene die Kontrolle über sich selbst verliert. Ähnliches gilt auch z.B. für die Unruhe im Verwirrtheitszustand. Solche Symptome oder Verhaltensweisen, die mit einer entsprechenden Veränderung gegenüber der Realität einhergehen, werden als psychotisch bezeichnet. Wenn und solange eine Psychose so stark ausgeprägt ist, ist die Fähigkeit zur Lebensbewältigung erheblich gestört. Häufig ist dann eine Verständigung mit dem Betroffenen über seinen veränderten Zustand nicht möglich. Bei Anzeichen für eine Psychose sollte möglichst rasch eine ambulante oder stationäre Behandlung erfolgen.
 
 
Die psychiatrische Untersuchung

Nicht wenige Menschen haben immer noch Ängste, Vorurteile oder falsche Vorstellungen von dem, was beim Psychiater bzw. Nervenarzt auf sie zukommt. Diejenigen allerdings, die schon einmal den Weg zu ihm gefunden haben, äußern häufig, sie wären besser eher dorthin gegangen. Erfreulicherweise stellt eine Untersuchung oder Behandlung beim Psychiater für viele Menschen heute keine beängstigende oder zu verheimlichende Situation mehr da. Wie jedem Arzt geht es auch dem Psychiater darum, möglichst rasch eine vertrauensvolle Atmosphäre zwischen sich und dem Patienten herzustellen. Im Rahmen der Untersuchung wendet sich der Psychiater stets mehreren Ebenen des Menschen zu. Neben dem allgemeinen körperlichen Befund interessieren in diesem Fach besonders der neurologische und der psychische Befund. Eine wichtige Rolle spielt auch die Erfassung der sozialen Bindungen des Patienten. Wesentliche Elemente bei einer psychiatrischen Untersuchung sind Anamnese, Exploration und psychischer Befund. Reichen diese Informationen für eine Diagnose noch nicht aus, werden evtl. weitere Untersuchungen wie EEG (Messung der Hirnströme), CT (Computertomographie), Tests, Laboruntersuchungen u.a. veranlaßt.

 
Anamnese

Beginn, Anzeichen und Verlauf einer Erkrankung werden in der Anamnese erfaßt. Soweit möglich, gibt der Patient selbst hierüber Auskunft (Eigenanamnese). Oft sind diese Angaben auch ausreichend. Bei einer psychischen Krankheit ist aber – häufiger als in der sonstigen Medizin – die Fähigkeit eingeschränkt, gezielt Auskunft über sich und seine Krankheit zu geben. Dann ist eine Fremdanamnese sehr hilfreich, z.B. durch Angehörige oder Betreuer. Bei erstmaligem Kontakt ist die Anamnese meist wesentlich umfangreicher als z.B. bei einer Wiedervorstellung oder -aufnahme nach einigen Monaten. Der Umfang richtet sich u.a. nach Alter des Patienten, Dauer der Erkrankung, bisheriger Diagnostik und Therapie sowie dem Behandlungsziel. Angesprochen wird auch das Vorkommen psychischer Krankheiten in der Familie des Patienten. In der Sozialanamnese geht es um den familiären und beruflichen Hintergrund sowie die aktuelle soziale Situation.

 
Exploration

Die Exploration bildet das Hauptelement der psychiatrischen Untersuchung. Hierunter versteht man die eingehende Befragung des Patienten, die nach Möglichkeit in ruhiger und ungestörter Atmosphäre stattfindet. Im Vordergrund steht die Erlebnisweise des Betroffenen, z.B. seine Interessen, Probleme, Stimmungslage, Gedanken, Erinnerungen und Wahrnehmungen. Aus den Antworten und der Art und Weise, wie der Patient selbst die Dinge erlebt, sieht und darüber berichtet, ergeben sich Hinweise auf evtl. psychische Veränderungen. Diese stimmen vielfach überein mit den Angaben in der Anamnese, weshalb die Exploration auch oft gleichzeitig mit der Anamnese erfolgt. Bei Vorliegen psychischer Veränderungen ergibt sich dann die Frage nach deren Krankheitswert, nach der zutreffenden Diagnose und einer möglichen Behandlung.

 
Psychischer Befund

Die aktuelle seelische Verfassung des Patienten, die sich aus der Exploration und dem Eindruck des Arztes ergibt, wird im psychischen Befund zusammengefaßt.

Hier werden sowohl unauffällige als auch krankhafte Befunde aufgeführt, die sich auf die unterschiedlichen seelischen Bereiche beziehen, z.B. Bewußtseinslage, Orientierung, Gedächtnis, Stimmung, Kontaktfähigkeit, Antrieb, Denken und Wahrnehmung. Dementsprechend finden sich Symptome wie Müdigkeit, Gedächtnisstörung, Depression, Unruhe, Wahngedanken oder Halluzinationen im psychischen Befund wieder.

 
Die „Pille“pillen.jpg (6716 Byte)

Die „Pille“ ist ein gängiger Begriff für ein bewährtes Verhütungsmittel. Dass sie etwas verhüten sollen, gilt für viele Medikamente – meist geht es allerdings um gesundheitliche Beschwerden. Daneben spielen Medikamente eine große Rolle bei der Behandlung von Krankheiten. Beide Aspekte, die Vorbeugung und die Linderung bzw. Heilung gelten auch für die Psychopharmaka. Dabei gibt es kaum eine andere Medikamentengruppe, die so negativ beurteilt und kontrovers diskutiert wird. Wenn Psychopharmaka verallgemeinert als „bittere Pillen“ oder „chemische Keule“ bezeichnet werden, geht es weniger um ihre Wirkung als vielmehr um einen Teil ihrer möglichen Nebenwirkungen. Doch was sind eigentlich Psychopharmaka? Sind sie schädlich? Besteht ihr schlechter Ruf zu Recht? Die Erfahrung zeigt, dass viele Menschen bei diesem Thema mitreden, aber die Kenntnisse oft nur oberflächlich, von Vorurteilen und seltener von eigenen Erfahrungen geprägt sind. Psychopharmaka sind Arzneimittel mit einer Wirkung auf das Gehirn. Im Vordergrund steht eine Beeinflussung seelischer Vorgänge, also der Psyche. Biologisch gesehen, beeinflussen sie in der Regel im Gehirn die Wirkung von Neurotransmittern, im Körper hergestellter Überträgersubstanzen, die zur Weitergabe von Informationen von Zelle zu Zelle unentbehrlich sind. Handelte es sich früher vor allem um pflanzliche Psychopharmaka, so spielen seit etwa 50 Jahren chemisch hergestellte Medikamente die größere Rolle. Neue Psychopharmaka unterscheiden sich von den älteren Präparaten in erster Linie durch eine gezieltere Beeinflussung von krankhaften Veränderungen und eine bessere Verträglichkeit. Die Nebenwirkungen sind nicht so häufig und in der Regel nicht so schlimm, wie allgemein behauptet wird. Da es sehr große Unterschiede in ihrer Wirkungsweise gibt, werden die Psychopharmaka in mehrere Gruppen unterteilt.

 
Antidepressiva

Antidepressiva beeinflussen die Stimmung positiv und werden daher auch als „Stimmungsaufheller“ bezeichnet. Unter ihnen gibt es einige, die beruhigend und angstlösend wirken, andere Mittel wirken eher aktivierend. Viele Menschen mit Zwangssymptomen, Depressionen, Ängsten, sowie Schlafstörungen profitieren von der Behandlung mit Antidepressiva. Darüber hinaus sind sie bei Unruhezuständen und chronischen Schmerzen wirksam. Allerdings sind diese Medikamente wie auch die übrigen Psychopharmaka keine Allheilmittel. Oft bedarf es weiterer Unterstützung für die Betroffenen, z.B. durch Gespräche oder andere Behandlungsmaßnahmen. Während die beruhigende Wirkung von Antidepressiva rasch einsetzt, kommt die stimmungsaufhellende und depressionslösende Wirkung erst nach etwa 10-14 Tagen zum Tragen. Bringt ein Medikament nicht den gewünschten Erfolg, wird auf ein anderes Antidepressivum umgestellt oder eine Kombinationsbehandlung durchgeführt. Bei erreichter Besserung ist oft eine längerfristige Einnahme erforderlich, um einen Rückfall zu verhindern. Die Gefahr einer Abhängigkeit besteht nicht. Soweit Nebenwirkungen auftreten, beeinträchtigen sie die Betroffenen nur selten so stark, dass das Medikament gewechselt werden muss.

 
Neuroleptika

Neuroleptika haben hauptsächlich eine antipsychotische Wirkung: Krankheitssymptome wie Halluzinationen, Wahn, krankhaftes Misstrauen und bestimmte Störungen des Denkvermögens werden positiv beeinflusst. Ziel ist eine Beseitigung dieser bei Psychosen auftretenden Symptome, die einen massiven Einbruch in das Erleben der Wirklichkeit bedeuten, doch ist manchmal nur eine Krankheitsabschwächung erreichbar. Viele Neuroleptika wirken auch beruhigend („sedierend“), und werden deshalb bei Unruhe- und Erregungszuständen eingesetzt. Im Unterschied zu den anderen Psychopharmaka gibt es einige Neuroleptika, deren Wirkung über mehrere Tage oder Wochen anhält, wenn sie als Depotspritze verabreicht werden. Gerade bei Psychosen stellt eine langfristige Behandlung mit Neuroleptika den besten Schutz vor Wiedererkrankung dar. Eine Abhängigkeit ist nicht zu befürchten. Ein Problem sind zweifellos die Nebenwirkungen vieler Neuroleptika, die mitunter schon bei niedriger Dosis auftreten, vor allem unterschiedliche Bewegungsstörungen (extrapyramidal-motorische Symptome, EPS). Über eine Dosisreduktion, Umstellung auf andere Neuroleptika oder zusätzliche Medikamente, mit denen diese Nebenwirkungen gemildert werden, kann in der Regel die Behandlung fortgesetzt werden.

 
Tranquilizer

Folgt man der Übersetzung ins Deutsche, sind die Tranquilizer die eigentlichen Beruhigungsmittel. Sie weisen nicht nur eine beruhigende, sondern auch eine angstlösende und schlaffördernde Wirkung auf. Da Tranquilizer keine depressionslösende und keine antipsychotische Wirkung besitzen, können sie bei Depressionen und Psychosen allein nicht viel ausrichten. Allerdings kommt es bei diesen Erkrankungen wie bei vielen anderen psychischen Störungen häufiger zu Angst, innerer Unruhe, Anspannung oder Schlafstörungen. Dies führt dazu, dass Tranquilizer zu den oft verordneten Medikamenten in Deutschland gehören. Problematisch ist bei dieser insgesamt gut verträglichen Medikamentengruppe, dass hier das Risiko besteht, medikamentenabhängig zu werden. Nach Möglichkeit sollen diese Medikamente daher nur über einen kurzen Zeitraum eingenommen werden. Als Alternativen bieten sich andere Methoden zur Entspannung an, u.a. das Autogene Training oder die Progressive Muskelentspannung.

 
Schlafmittel (Hypnotika)

Einige Tranquilizer, aber auch Antidepressiva und Neuroleptika, werden zudem als Schlafmittel (Hypnotika) benutzt, wobei ihr müdemachender Effekt ausgenutzt wird. Es gibt aber daneben einige Medikamente, die ausschließlich als Schlafmittel eingesetzt werden. Kritisch ist anzumerken, dass viele Menschen nicht bereit sind, auf ein Schlafmittel zu verzichten, obwohl deren Wirkung bereits nach wenigen Wochen deutlich nachlässt. Probleme für die Fahrtüchtigkeit, aber auch die allgemeine Leistungsfähigkeit, können sich ergeben, wenn ein Medikament auch noch am nächsten Morgen wirkt, was aber für alle Psychopharmaka mit einer beruhigenden Wirkung gilt.

 
Nootropika

Auch die gut verträglichen Nootropika gehören im weiteren Sinne zu den Psychopharmaka. Es sind aktivierend wirkende Medikamente, die bei zahlreichen Hirnerkrankungen eingesetzt werden, wenn Konzentrationsstörungen, Gedächtnisschwäche, gestörte Orientierungsfähigkeit und andere sog. kognitive Symptome vorliegen.

 
Antidementiva

Speziell zur Behandlung der Alzheimerkrankheit gibt es inzwischen Antidementiva, die eine Verbesserung der Hirnfunktion bewirken können, ohne aber auf Dauer den Verlauf der Krankheit aufhalten zu können.

 
Aufputschmittel

und andere Medikamente Die oft missbräuchlich eingenommenen Aufputschmittel haben nur eine begrenzte medizinische Indikation und werden auch teilweise zu den Psychopharmaka gezählt. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer Medikamente, die ebenfalls auf das Gehirn einwirken, aber nicht mehr als Psychopharmaka gelten, z. B. die meisten Antiepileptika, Parkinsonmittel oder Schmerzmittel. Fragen Sie Ihren Arzt! Mit den heutigen Psychopharmaka kann vielen Menschen gut geholfen werden. Dennoch müssen nicht alle Krankheiten, Symptome und Beschwerden medikamentös behandelt werden. Stets ist zu prüfen, ob nicht auf andere Weise seelische Beschwerden gelindert oder behoben werden können. Im übrigen gilt: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, aber nicht nur zu Risiken und Nebenwirkungen, sondern ruhig auch zu den Wirkungen der Psychopharmaka. Und lassen Sie sich von der Packungsbeilage nicht zu sehr abschrecken.

 
Psychiater
Psychotherapeut
Neurologe
Nervenarzt

Waren Sie schon einmal beim Psychiater? Oder einem Psychotherapeuten? Vielleicht bei einem Neurologen oder Nervenarzt? Wurde Ihnen schon ein Gespräch mit einem Psychologen vorgeschlagen? Die Reihe der möglichen Ansprechpartner (und natürlich auch Ansprechpartnerinnen) bei seelischen Störungen und Erkrankungen lässt sich fortsetzen. Praxisschilder von Ärzten und Psychologen, Wegweiser von Kliniken und Berichte in den Medien spiegeln eine Vielfalt wider, die es vor einigen Jahren noch nicht gab. Früher fand man die Menschen mit diesen Berufen vor allem in Großstädten und Großkrankenhäusern. Es ist nicht zuletzt der 1975 beschlossenen Psychiatriereform zu verdanken, dass der Weg zum Psychiater und den anderen Berufsgruppen einfacher geworden ist. Heute existieren psychiatrische, psychologische und psychotherapeutische Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten in vielen Orten und Einrichtungen, auch auf dem Land. Erfreulicherweise ist ihre Akzeptanz deutlich gestiegen, wie eine oft kaum zu bewältigende Nachfrage zeigt. Parallel zu dieser Entwicklung ist es aber auch zu einer Spezialisierung von Ärzten, Diplom-Psychologen und Diplom-Pädagogen gekommen. Dies erschwert den Überblick. Mit welchem Problem gehe ich zu wem? Wer findet die Ursache(n) heraus, wo wird mir am besten geholfen? Dieser kleine, auf jeden Fall unvollständige Wegweiser soll zur Orientierung beitragen. Unter den psychiatrisch ausgerichteten Fachärzten spielen der Psychiater, Neurologe oder Nervenarzt die größte Rolle. Nach dem für alle Ärzte gleichen Studium haben sie sich über mehrere Jahre spezialisiert, z. B. als Assistenzärzte in psychiatrischen und neurologischen Kliniken. Die Weiterbildung zum Nervenarzt (auch Arzt für Nervenheilkunde) Nervenheilkunde) dauert heute mindestens sechs Jahre. Zu seinen Aufgaben, die von der Ärztekammer festgelegt worden sind, gehören die Diagnostik, Prävention, nichtoperative Therapie und Rehabilitation bei neurologischen sowie bei psychischen Erkrankungen und Störungen. Damit kommt zum Ausdruck, dass der Nervenarzt mehr ein „Allround-Mann“ ist. Im Praxisalltag konzentrieren sich die meisten Nervenärzte aber mehr auf die Neurologie oder mehr auf die Psychiatrie und Psychotherapie.

 
Psychiater und Neurologen

Eindeutig spezialisiert sind von Anfang an die Psychiater und die Neurologen. Der Psychiater kümmert sich um die Gesamtheit psychischer Störungen, von A wie Abhängigkeit über Demenz, Depression, neurotische Erkrankungen, Schizophrenie bis Z wie Zwangsgedanken. Bei vielen dieser Krankheitsbilder lassen sich keine Veränderungen am Organ Gehirn feststellen. Erkrankungen wie die Alzheimerkrankheit gehen aber mit deutlichen Veränderungen am Gehirn einher. Soweit bei Hirnerkrankungen die psychischen Veränderungen dominieren, wird der Psychiater (oder Nervenarzt) die erste Anlaufstelle sein. Für die jüngsten und jungen Patienten gibt es schon lange den Kinder- und Jugendpsychiater. An vielen Orten gibt es auch schon den Gerontopsychiater, der seinen Schwerpunkt in der Untersuchung und Behandlung älterer Menschen mit psychischen Störungen sieht. Beim Neurologen (oder Nervenarzt) stehen die Erkrankungen am Nervensystem selbst, also an Gehirn, Rückenmark, den peripheren Nerven, dem vegetativen Nervensystem und auch der Muskulatur im Vordergrund. Beispiele sind Epilepsie, Hirnhautentzündungen, Lähmungen oder Gefühlsveränderungen z.B. durch Muskel- oder Nervenschädigung, Multiple Sklerose, Parkinsonkrankheit oder Schlaganfälle. Wegen der vielfachen Überschneidung von neurologischer und psychischer Symptomatik sind sowohl Neurologen als auch Psychiater im jeweils anderen Fachgebiet ausgebildet, wenn auch nicht so intensiv wie der Nervenarzt.

 
Psychotherapie

Einen großen Aufschwung hat in den letzten Jahren die Psychotherapie erlebt. Hierunter versteht man eine Behandlung mit seelischen, d. h. psychologischen Mitteln. Sie kommt heute zum Einsatz bei vielen psychischen Erkrankungen, aber auch psychosomatischen Leiden und kann z. B. als autogenes Training auch vorbeugend angewandt werden. Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, systemische oder Familientherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse kennzeichnen die Methoden, mit denen der jeweilige Psychotherapeut vorrangig arbeitet. Im Unterschied zu den vorher genannten Fachärzten muss ein Psychotherapeut kein Arzt sein. Viele Diplom-Psychologen und Diplom-Pädagogen sind, auch in unseren Kliniken, als Psychotherapeuten tätig. Sie sind nach langer Diskussion endlich von den Krankenkassen anerkannt worden. Somit können sie wie Ärzte selbstständig in Praxen arbeiten und von den Patienten direkt oder mit Überweisung aufgesucht werden. Unter den Ärzten haben sich viele Psychiater und Nervenärzte zum Psychotherapeuten weitergebildet, bei den „Anfängern“ gehört die Psychotherapie gleich mit dazu.

 
Allgemeinmediziner, Internisten oder Orthopäden

Aber auch Ärzte anderer Fachrichtungen, z. B. Allgemeinmediziner, Internisten oder Orthopäden können die Zusatzbezeichnung Psychotherapie erwerben, um ihren psychosomatisch erkrankten Patienten besser helfen zu können. Der Spezialist im engeren Sinne unter den Ärzten ist der Arzt für psychotherapeutische Medizin. Einen deutlichen Kontrast zu den bisher aufgeführten Berufsgruppen bildet der Neurochirurg. Öfter liegt die Ursache der psychischen oder neurologischen Störungen in Durchblutungsstörungen, Tumoren, Verletzungen oder anderen Veränderungen von Gehirn, Rückenmark oder Nerven. Manchmal ist nur durch eine Operation Abhilfe möglich, die meist in Fachkliniken oder -abteilungen durchgeführt wird. Wer kann am besten helfen? Und wo ist Hilfe zu finden? Fragen Sie Ihren Arzt, vielleicht auch den Apotheker. Suchen Sie in den „Gelben Seiten“ oder im Internet. Oder melden Sie sich direkt bei den oben genannten Fachleuten in den Praxen, Institutsambulanzen oder Kliniken. Es ist gut, wenn dieser kleine Wegweiser Ihnen zum richtigen Weg verhilft, aber noch besser, wenn Sie einen solchen Wegweiser gar nicht benötigen.

 
Freiwillig in die PsychiatriekeineAngst5.jpg (4152 Byte)

Wer in ein Krankenhaus eingewiesen wird, nimmt dies in der Regel als notwendig hin, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen zur Genesung oder Besserung. Bei der Anmeldung oder Aufnahme gibt man dann seine Zustimmung im Behandlungsvertrag. Und bei einem Notfall mit einer Bewusstseinsstörung wird von den Beteiligten unterstellt, dass auch der Betroffene mit der Einweisung einverstanden ist. Lehnt aber ein Mensch eine ihm vorgeschlagene ambulante Untersuchung oder Behandlung oder die Einweisung ins Krankenhaus ab, so ist das sein gutes Recht, nämlich das auf Selbstbestimmung. Das Risiko einer gesundheitlichen Verschlechterung ist dann aber auch von dieser Person allein zu tragen. Nicht so einfach verhalt sich das bei einer psychischen Störung. In den überwiegenden Fallen ist auch hier das Krankheitsgefühl oder ein Leidensdruck vorhanden, aus dem sich die Bereitschaft zu einer Abklärung bis hin zu einer Behandlung ergibt. Allerdings kann die sog. Krankheitseinsicht gerade infolge der psychischen Veränderungen beeinträchtigt oder aufgehoben sein. Dann ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen Für eine Untersuchung und Behandlung gegen den Willen der betroffenen Person vorliegen. Letztlich kommt es nur in wenigen Fallen zu einer Zwangseinweisung. Rechtsgrundlagen.jpg (20344 Byte)Diese Patienten sind in der Anfangszeit ihres Klinikaufenthaltes dann häufig häufig auf einer geschlossenen Station. Erst vor diesem Hintergrund von Zwangseinweisungen und geschlossenen Stationen lässt sich erklären, dass dem Aspekt der Freiwilligkeit in der Psychiatrie ein besonderer Stellenwert zukommt und es wünschenswert ist, dass ein möglichst hoher Anteil von Betroffenen auf freiwilliger Basis behandelt wird. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es früher viel mehr Zwangseinweisungen in die psychiatrischen Krankenhäuser gegeben hat. Das hing mit der öffentlichen Meinung über die Psychiatrie und über die oft vom Wohnort weit entfernten Kliniken zusammen, in denen es überwiegend geschlossene Stationen gab. Inzwischen wird die Psychiatrie und Psychotherapie wesentlich besser akzeptiert. Durch eine Vielzahl niedergelassener Psychiater, Nervenärzte und Psychotherapeuten und die erreichte Öffnung und Gemeindenähe von psychiatrischen Fachkliniken und -abteilungen ist die Distanz geringer geworden. So machen heute viel mehr Menschen Menschen Erfahrungen mit diesem Fachgebiet und nutzen es freiwillig. Dies ist aus psychiatrischer Sicht natürlich wünschenswert, macht die Zusammenarbeit zwischen Patient und Behandler einfacher und tragt zu einem besseren Behandlungserfolg bei.

 
Was heißt Unterbringung

Wenn im Erkrankungsfall die Zustimmung zu einer freiwilligen Behandlung nicht besteht, kann dennoch nur unter bestimmten Bedingungen eine so genannte Zwangseinweisung in die Psychiatrie erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt, wobei aus juristischer Sicht von einer Unterbringung die Rede ist. Unabhängig von der gesetzlichen Grundlage, auf der eine solche Unterbringung stattfindet, ist immer gefordert, dass eine richterliche Überprüfung vorgenommen wird. Somit ist gewährleistet, dass niemand in die Psychiatrie abgeschoben wird.

 
Patientenvollmacht

Die Vorbeugung bezüglich vieler Erkrankungen spielt heute eine immer größere Rolle. Eine andere Form der Vorbeugung ist das rechtzeitige und schriftliche Abfassen von Vorstellungen, wie im Fall einer Erkrankung mit dem Betroffenen umgegangen werden soll, wenn er selbst sich dazu nicht verständig oder gar nicht äußern kann. Das gilt auch und gerade für psychische Störungen. Begriffe wie Vorsorgevollmacht und Patiententestament sind heute vielen bekannt, doch zeigt der Alltag, dass erst wenige Menschen tatsächlich eine solche Verfügung erstellt haben. Der Vorteil einer solchen Vollmacht ist, dass der eigene Wille weitaus besser zum Tragen kommen kann und eine Person des eigenen Vertrauens bestimmt wird, die im Krankheitsfall darauf achtet, dass die eigenen Vorstellungen berücksichtigt werden. Dabei sollte so konkret wie möglich beschrieben werden, was im Krankheitsfall zu tun ist. Ist hierbei eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Station nicht zu umgehen, benötigt der Bevollmächtigte allerdings die Genehmigung des zuständigen Amtsgerichtes. Die Erstellung einer entsprechenden Patientenvollmacht ist zwar ohne besondere Formalitäten möglich, doch ist es sinnvoller, sich damit an Fachleute wie einen Notar zu wenden.

 
Betreuung

Psychische Krankheiten können dazu führen, dass es nicht mehr gelingt, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dies kann sich auf alltägliche, auf berufliche und finanzielle, aber auch auf gesundheitliche Aspekte beziehen. Dann kann es sinnvoll oder notwendig sein, dem Betroffenen einen Betreuer zur Seite zu stellen. Dessen Aufgabenkreis wird von einem Amtsrichter festgelegt. Soweit es dem Betreuten möglich ist, bei den Entscheidungen bezüglich seiner eigenen Person mitzuwirken, hat der Betreuer darauf Rücksicht zu nehmen. Dies ist einer der großen Unterschiede zur früher üblichen Entmündigung.

Gehört zur Betreuung der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge, so ist damit die Begleitung des erkrankten Menschen bei seiner Behandlung gemeint. Im Bereich der Psychiatrie kann sich dabei die Notwendigkeit ergeben, dass eine stationäre Behandlung des Betroffenen in einer psychiatrischen Klinik erforderlich ist. Ist dieser damit nicht einverstanden, kann der Betreuer dennoch die Unterbringung in der Psychiatrie veranlassen, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) legt hierzu fest, dass eine solche Unterbringung nur erlaubt ist, wenn aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, dass der Betreute sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt. Ein weiterer Grund für eine solche Unterbringung ist, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff ohne diese Unterbringung nicht möglich ist mangels Krankheitseinsicht. Der Betreuer selbst kann zwar eine sofortige Unterbringung vornehmen, muss sich diese aber immer und unverzüglich vom Amtsgericht genehmigen lassen. Wenn die Voraussetzungen für die Unterbringung nicht mehr vorliegen, ist der Betreffende aus dem Krankenhaus zu entlassen, es sei denn, er bleibt nun noch auf freiwilliger Basis. Bei länger dauernden, schweren psychischen Störungen sollte über die Einrichtung einer Betreuung nachgedacht werden, vor allem, wenn keine entsprechende Patientenvollmacht vorliegt. Nicht wenige psychische Krankheiten führen dazu, dass zeitweise oder auch dauerhaft, wie zum Beispiel bei einer Demenz, eigene Angelegenheiten nicht geregelt werden können. Eine Betreuung kann beim Amtsgericht beantragt werden. Der Betreuer soll möglichst aus dem familiären Umfeld oder Bekanntenkreis kommen. Seine Entscheidungen hat er zum Wohle des Betreuten zu treffen, das heißt auch an den Wünschen des Betreuten zu orientieren.

 
PsychKG

In jedem Bundesland gibt es ein Gesetz, in dem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik geregelt ist, wenn die bisher genannten Möglichkeiten nicht realisierbar sind. Das PsychKG von Nordrhein-Westfalen (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten) nennt mehrere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterbringung überhaupt erst möglich ist. So muss zunächst einmal eine psychische Störung vorhanden sein. Durch krankheitsbedingtes Verhalten muss außerdem eine erhebliche Selbstgefährdung, also z. B. Suizidgefahr, oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsguter anderer bestehen. Diese Gefahr kann sich auf andere Personen, aber auch auf Sachen und die Umwelt beziehen. Erst wenn diese Gefahren nur noch durch eine Unterbringung abzuwenden sind, weil z. B. eine freiwillige Behandlung abgelehnt wird, kann die Unterbringung nach dem PsychKG erfolgen. Hierbei wirken immer das jeweils zuständige Ordnungsamt und Amtsgericht mit. Außerdem ist eine umgehende fachärztliche Untersuchung erforderlich. Ist die Gefährdung durch den eingewiesenen Patienten nicht mehr gegeben, ist der Betroffene wieder aus der Klinik zu entlassen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt oft die Bereitschaft zu einem freiwilligen Bleiben und weiterer Stabilisierung in der Klinik vorhanden ist. Da die Unterbringungsvoraussetzungen sehr eng gesteckt sind, ist der Anteil der gemäß PsychKG in die Psychiatrie eingewiesenen Patienten gering. Im Übrigen geht es im PsychKG nicht nur um die Unterbringung psychisch Kranker, sondern auch um vorsorgende und nachsorgende Hilfen für diese Menschen. Damit soll und kann vielfach erreicht werden, dass auf so eingreifende Maßnahmen wie eine Unterbringung verzichtet werden kann. Und das ist ja für alle Beteiligten angenehmer.

 
BerufsgeheimnisAllgemeinarzt.jpg (6169 Byte)

Wer in eine Beratungsstelle, die Praxis eines Arztes oder Psychologen, in eine Klinik oder auch zu einem Anwalt kommt, sucht oder benötigt in der Regel Hilfe. Die Frage „Was führt Sie zu uns?“ hat in einem solchen Zusammenhang wohl jeder schon gehört. Meistens bringt der Betroffene (oder seine Begleitung: Angehörige, Bevollmächtigte oder Betreuer) dann seine Beschwerden, Wünsche oder auch seine Befürchtungen vor. Manchmal wird dabei auch der Wunsch geäußert, man möge niemandem etwas von den Gesprächsinhalten sagen. Aber selbst wenn dies nicht besonders betont oder versprochen wird, gehen wir in der Regel davon aus, dass der Aufgesuchte, z. B. der Arzt oder Anwalt, verschwiegen ist, sich also an seine Schweigepflicht hält. Das Vertrauen auf diese Verschwiegenheit ist sehr wichtig, hilft es uns doch, sich zu öffnen und vielleicht Dinge zu sagen, über die wir sonst mit niemandem reden würden. Und das Sich-Öffnen ist nicht nur in der Psychiatrie von großer Bedeutung, weil es eine der Voraussetzungen dafür ist, dass eine tragfähige tragfähige Beziehung entsteht. Zur Sicherung dieses Vertrauens gibt es das so genannte Berufsgeheimnis. Es gilt in der Medizin für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychologen sowie für Angehörige von Heilberufen, z. B. Kranken- und Altenpfleger und Arzthelferinnen. Weitere Berufsgruppen sind u. a. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Schließlich gilt das Berufsgeheimnis auch für Ehe-, Erziehungs- und Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen. Dies ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch ($ 203), welches gleichzeitig auch regelt, welche Folgen eine Verletzung der Schweigepflicht nach sich ziehen kann.

 
Ärztliche Schweigepflicht

Mitunter dauert es allerdings eine ganze Weile, bis ausreichend Vertrauen hergestellt ist, bis man sich auf den anderen verlässt und sich auf ihn einlasst. Dies kann sich auch auf die Schweigepflicht des Arztes beziehen. Vielleicht hat der Betroffene Betroffene in seinem Leben Erfahrungen machen müssen, dass Mitteilungen, die er im Vertrauen gemacht hat, weiter gegeben worden sind oder Befunde über ihn in falsche Hände geraten sind. Gebrochenes Vertrauen ist der Boden, auf dem Misstrauen gesät wird. Das gilt in der Beziehung zwischen Patient und Arzt, aber auch zwischen Wähler und Gewähltem, Mann und Frau oder zwischen Kind und Eltern. Die Schweigepflicht des Arztes ist in der Berufsordnung geregelt (§ 3, Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe): „Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen.“ Und bei einer Verletzung der Schweigepflicht kann der Arzt nicht nur von einem Strafgericht, sondern auch von seinem Berufsgericht belangt werden. Doch ist es in der Regel nicht die Angst vor einer Strafe, die den Arzt zum Schweigen veranlasst, sondern der Wunsch, dem Patienten wirklich ein vertrauensvoller Partner zu sein.

 
Was fällt alles unter das Berufsgeheimnis?

Grundsätzlich kann nur das geheim gehalten werden, was nicht sowieso schon bekannt ist. Beispiele hierfür sind Unfälle oder Verletzungen vor Publikum, also auch vor laufender Kamera, z. B. bei einem Sportereignis. Aber auch Tatsachen, die im näheren Umfeld des Patienten, z. B. in seiner Familie, offenkundig und allgemein bekannt sind, fallen nicht unter das Berufsgeheimnis, soweit sie nur in diesem Kreis besprochen werden. Ansonsten fallt unter die Schweigepflicht alles, was der Arzt wahrend der Ausübung seines Berufes vom Patienten und über ihn erfahrt. Damit sind Untersuchungsbefunde, Diagnosen und Behandlungsmaßnahmen gemeint, aber z.B. auch familiäre oder berufliche Angelegenheiten des Patienten. Im Übrigen beginnt die Schweigepflicht schon mit dem Namen des Betroffenen. Das bedeutet auch, dass ein Krankenhaus nicht ohne weiteres mitteilen darf, welche Personen sich dort befinden. Es kann ja sein, dass der Patient seine Krankheit bzw. seinen Behandlungsort nicht preisgeben möchte.

 
Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht

Wie so oft im Leben gibt es Ausnahmen, auch von der ärztlichen Schweigepflicht. An erster Stelle steht die Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten. Er selbst entscheidet damit, ob und in welchem Umfang andere über seinen Zustand Bescheid erhalten. Manchmal lässt sich der Arzt diese Zustimmung schriftlich geben, doch ist auch das eine Sache des Vertrauens. Mitunter erscheint es sinnvoll, die Angehörigen oder andere wichtige Bezugspersonen über den Krankheitszustand zu informieren und in weitere Überlegungen einzubeziehen. Vor allem trifft das zu, wenn es bei einer psychischen Störung dazu kommt, dass die Selbstbestimmung nicht mehr hinreichend wahrgenommen werden kann. Dann wird der Arzt sich häufig erst einmal an die Angehörigen wenden, um mit ihnen einen Weg zu suchen, der dem Wohl des Betroffenen entspricht. Zeichnet sich ab, dass der Betroffene sich krankheitsbedingt über längere Zeit nicht um seine gesundheitlichen Belange kümmern kann, sollte eine Betreuung eingerichtet werden. Soweit ein Patient durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer bzw. ein Kind durch ein Elternteil vertreten wird, kann diese Person den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Häufig entscheidet der Patient z. B. schon beim Abschluss einer Versicherung in der Schweigepflichtentbindungserklärung oder einer ähnlichen (meist kleingedruckten) Klausel, dass und in welchem Umfang medizinische Informationen über ihn weiter gegeben bzw. eingeholt werden können. Auch wer beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragt, entbindet seine bisherigen Ärzte von der Schweigepflicht, damit seine Ansprüche überprüft werden können. Die Ärzte sind untereinander in begrenztem Umfang von der Schweigepflicht befreit, und zwar dann, wenn das Einverständnis des Patienten zur Weitergabe von Informationen über ihn vorliegt bzw. anzunehmen ist. Üblicherweise trifft dies auf die gleichzeitig oder nacheinander untersuchenden bzw. behandelnden Ärzte zu. Ein Beispiel ist die Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt, der Informationen (z. B. seine Diagnose auf dem Überweisungsschein) an den Facharzt weiter gibt und von diesem einen Befundbericht erhält. Auch bei der Einweisung ins Krankenhaus bekommt der einweisende Arzt, und wenn er nicht der Hausarzt ist, auch dieser, in der Regel einen Entlassungsbericht zugeschickt. Und bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus informiert das erste Krankenhaus das zweite und umgekehrt. Darüber hinaus gibt es einige gesetzliche Bestimmungen, in denen eine Aufhebung der Schweigepflicht geregelt ist. So sind zB. die Ärzte und Krankenhäuser in gewissem Umfang verpflichtet, Daten an die Krankenkasse bzw. den Medizinischen Dienst herauszugeben, damit überprüft werden kann, ob die Untersuchungen und Behandlungen (noch) erforderlich sind. Kommt es zu einer Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik, muss der einweisende bzw. behandelnde Arzt gegenüber dem Ordnungsamt bzw. Amtsgericht eine entsprechende Begründung abgeben. Bei einigen ansteckenden Erkrankungen ist der Verdacht bzw. die Tatsache der Erkrankung Erkrankung an das Gesundheitsamt zu melden, damit ggf. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden können. Letztlich sind auch beim Ausfüllen einer Todesbescheinigung medizinische Informationen, z. B. über die Todesursache, an das Gesundheitsamt abzugeben. Das Übertreten der Schweigepflicht durch den Arzt ist vor allem dann notwendig, wenn er Kenntnis davon bekommt, dass z. B. eine schwere Straftat (Totschlag, Mord) geplant wird. Hier geht es eindeutig darum, ein höherwertiges Rechtsgut zu schützen als die Verschwiegenheit dem Patienten gegenüber. Kommt der Arzt dieser Pflicht zur Offenbarung nicht nach, droht ihm sogar eine wesentlich höhere Strafe als bei einer der vorher genannten Verletzungen des Berufsgeheimnisses.

 
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In den heutigen Zeiten werden wesentlich mehr Daten gespeichert als früher. Das betrifft natürlich auch medizinische Daten. Mit Hilfe der elektronischen Medien ist dies wesentlich vereinfacht (aber auch schlechter kontrollierbar) geworden. Die derzeitig gebräuchliche Krankenversichertenkarte enthält nur wenige persönliche, aber keine medizinischen Daten. In naher Zukunft schon soll es aber einen Patientenpass geben, der dann Informationen über bisherige Krankheiten, Befunde, Behandlungsmaßnahmen und verordnete Medikamente enthält. An Stelle der bisherigen Dokumentation auf Papier erfolgt inzwischen zunehmend die Speicherung im Computer, manche träumen gar von einer papierlosen Krankenakte. Und bereits seit längerem werden viele Abrechnungen von Ärzte und Kliniken auf elektronischem Weg vorgenommen. Die Einwilligungserklärung zum Datenschutz ist heute vielfach Bestandteil von Vertragen geworden. Auch der Behandlungsvertrag im Krankenhaus enthält einen entsprechenden Abschnitt. Damit stimmen wir zu, dass die jeweils notwendigen Daten sachgerecht, heute meist über die EDV, über uns gespeichert werden dürfen. Geben wir diese Zustimmung nicht, müssen wir z. B. bei einer Versicherung damit rechnen, dass es evtl. nicht zu einem Vertragsabschluss kommt. Nähere Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten und zum Schutz des Bürgers sind im Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz geregelt.

Fazit: Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz sind wichtige Bestandteile einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Patient und Arzt, sie sind aber auch gesetzlich geregelt. Idealerweise finden Arzt und Patient den Weg gemeinsam, soviel für sich zu behalten, wie es notwendig ist, aber auch das weiter zu geben, was dem Wohl des Patienten entspricht. Auf einem solchen Weg gibt es dann auch keinen Grund für eine Angst vor dem Psychiater

 
 
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